Drei Wege, im eigenen Haus zu bleiben
Mit Wohnrecht: Im Kaufvertrag wird Ihnen ein Wohnrecht eingeräumt und im Grundbuch an erster Stelle eingetragen. Es gilt auf Lebenszeit oder für eine vereinbarte Zeit und bleibt auch bestehen, wenn das Haus später weiterverkauft wird. Weil wir das Haus in dieser Zeit nicht selbst nutzen können, mindert das Wohnrecht den Kaufpreis. Wie stark, hängt vor allem von Ihrem Alter, der vereinbarten Dauer und der ortsüblichen Miete ab.
Mit Mietvertrag: Sie verkaufen zum vollen Kaufpreis, bleiben als Mieter im Haus und zahlen eine vereinbarte Miete. Für Sie gelten die Schutzrechte des Mietrechts. Dieser Weg passt, wenn Sie den vollen Betrag jetzt brauchen, etwa um Schulden abzulösen oder Kinder zu unterstützen.
Mit Leibrente: Statt des ganzen Kaufpreises auf einmal erhalten Sie bis an Ihr Lebensende jeden Monat einen festen Betrag, auf Wunsch zusammen mit einer Einmalzahlung, und behalten Ihr Wohnrecht. Wie das funktioniert und wie die Rente abgesichert wird, steht auf unserer Seite zum Hausverkauf gegen Leibrente.
Was im Vertrag geregelt wird
Wer die laufenden Kosten trägt, also Grundsteuer, Versicherungen und Nebenkosten, wer Reparaturen am Dach oder an der Heizung bezahlt, ob einzelne Räume mitbenutzt werden dürfen und was passiert, wenn Sie später doch ausziehen möchten. Das steht im notariellen Kaufvertrag, den Sie vor dem Termin in Ruhe prüfen.
Bei Fragen zu Steuer, Erbe und Pflichtteil Ihrer Kinder empfehlen wir, vorher mit Steuerberater oder Anwalt zu sprechen. Wir sind Käufer und beraten dazu nicht.
Für wen das passt
Für Eigentümer, die im Alter mehr finanziellen Spielraum brauchen, aber ihr Zuhause nicht verlassen wollen. Für Erben, die mit einem Elternteil im Haus eine Lösung suchen. Und für alle, die einen Kredit ablösen müssen und trotzdem wohnen bleiben möchten.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.