Fragen und Antworten
Was Eigentümer uns fragen
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Wer kauft meine Immobilie?
iMMo75 aus Ötisheim, ein Familienunternehmen von Jens und Evelyn Stumpp, seit 2002 in der Region tätig. Wir kaufen Häuser, Wohnungen und Gewerbeimmobilien in Pforzheim, im Enzkreis und zwischen Stuttgart und Karlsruhe direkt an. Sie verhandeln mit uns persönlich, nicht mit einem anonymen Portal.
Welche Immobilien kaufen Sie an?
Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeflächen und Grundstücke. Auch Abbruchhäuser, Häuser mit Sanierungsstau, vermüllte Wohnungen und vermietete Objekte. Der Zustand fließt vor allem in den Preis ein. Ob ein Ankauf passt, klären wir nach der Besichtigung.
Wie schnell kann ich meine Immobilie an Sie verkaufen?
Nach Ihrem Anruf vereinbaren wir kurzfristig eine Besichtigung. Danach entscheiden wir schnell und nennen Ihnen einen konkreten Kaufpreis. Den Notartermin richten wir nach Ihnen. Das Tempo bestimmen vor allem Unterlagen wie Grundbuchauszug oder Erbschein und die Termine beim Notar.
Wann bekomme ich mein Geld?
Der Kaufpreis wird fällig, sobald der Notar die Fälligkeit mitteilt. Das ist der Fall, wenn die Vormerkung im Grundbuch steht und die nötigen Erklärungen vorliegen, meist wenige Wochen nach dem Notartermin. Brauchen Sie früher Geld, vereinbaren wir eine Anzahlung.
Ist eine Anzahlung möglich?
Ja. Wenn Sie schnell Geld brauchen, etwa für einen Umzug, einen Heimplatz oder offene Rechnungen, vereinbaren wir eine Anzahlung auf den Kaufpreis. Höhe und Zeitpunkt halten wir schriftlich fest, der Notar regelt die Absicherung im Kaufvertrag und rechnet die Anzahlung auf den Kaufpreis an.
Kaufen Sie auch Häuser in schlechtem Zustand?
Ja. Feuchte Keller, alte Heizung, Schimmel, undichtes Dach, Sanierungsstau oder ein Haus, das nur noch abgerissen werden kann: Wir kaufen im Ist-Zustand. Sie müssen vorher nichts reparieren, renovieren oder aufräumen.
Muss ich die Immobilie vorher räumen?
Nein. Möbel, Hausrat und Müll dürfen bleiben. Was Sie behalten möchten, nehmen Sie mit, den Rest übernehmen wir nach Absprache. Das gilt auch für stark vermüllte Wohnungen.
Muss ich eine Maklerprovision zahlen?
Nein. Wir kaufen selbst, deshalb fällt für Sie keine Provision an. Die Kosten für Notar und Grundbuch trägt beim Kauf üblicherweise der Käufer, die Grunderwerbsteuer ebenfalls.
Bleibt der Verkauf diskret?
Ja. Ihre Immobilie erscheint in keinem Portal, keiner Zeitung und keinem Schaufenster. Es gibt keine Besichtigungen mit fremden Interessenten. Nachbarn erfahren nur davon, wenn Sie es ihnen sagen.
Wie ermitteln Sie den Kaufpreis?
Wir sehen uns die Immobilie an und rechnen offen: Lage, Grundstück, Wohnfläche, Zustand, Kosten für Instandsetzung oder Abriss, Mieteinnahmen und vergleichbare Verkäufe der Region. Wie wir auf den Preis kommen, erklären wir Ihnen. Der Preis ist ein Angebot, Sie entscheiden in Ruhe.
Ist das Angebot für mich verbindlich?
Nein. Besichtigung und Angebot verpflichten Sie zu nichts. Verbindlich wird der Verkauf erst mit dem notariellen Kaufvertrag, den beide Seiten unterschreiben. Den Vertragsentwurf erhalten Sie vorher vom Notar zum Prüfen.
Bekomme ich mit einem Makler nicht mehr Geld?
Manchmal ja. Ein Verkauf am freien Markt kann einen höheren Preis bringen, dauert aber länger, braucht Besichtigungen und ist nicht sicher. Beim Ankauf zählen Tempo, Diskretion und Sicherheit. Als Maklerbüro kennen wir beide Wege und sagen Ihnen ehrlich, welcher für Ihre Lage besser passt.
Kann ich eine geerbte Immobilie verkaufen, bevor ich im Grundbuch stehe?
Ja. Mit einem Erbschein oder einem notariellen Testament samt Eröffnungsprotokoll können Sie verkaufen. In einer Erbengemeinschaft müssen alle Erben zustimmen und unterschreiben. Die Berichtigung des Grundbuchs ist gebührenfrei, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt wird.
Was tun, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einig ist?
Wir sprechen mit allen Erben, auch wenn sie weit weg wohnen, und legen ein Angebot vor, das alle gleich verstehen. Ein fester Preis ohne lange Vermarktung schafft oft die Einigung. Gelingt sie nicht, droht die Teilungsversteigerung, die oft weniger bringt und länger dauert.
Wie läuft der Hausverkauf bei einer Scheidung?
Gehört die Immobilie beiden, unterschreiben beide den Kaufvertrag. Sie müssen sich dafür nicht an einen Tisch setzen: Wir sprechen mit jedem getrennt, und auch beim Notar sind getrennte Termine möglich. Der Kaufpreis wird so aufgeteilt, wie Sie es vereinbaren. Fragen zu Unterhalt und Zugewinn klärt Ihr Anwalt.
Kann ich mein Haus bei drohender Zwangsversteigerung noch verkaufen?
Solange der Zuschlag nicht erteilt ist, ja. Ein freier Verkauf bringt oft mehr als die Versteigerung. Aus dem Kaufpreis werden die Grundschulden abgelöst, dafür müssen die Gläubiger die Löschung bewilligen. Wir stimmen uns mit Bank und Notar ab. Holen Sie sich zusätzlich Rat bei einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt.
Kaufen Sie auch vermietete Immobilien?
Ja. Die Mietverträge laufen unverändert weiter, der Käufer tritt in sie ein (§ 566 BGB). Ihre Mieter müssen nicht ausziehen und nicht bei Besichtigungen mitwirken, außer für einen Termin, den wir gemeinsam abstimmen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Für das erste Gespräch genügt, was Sie haben. Hilfreich sind Grundbuchauszug, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, bei Wohnungen Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlung, bei vermieteten Objekten die Mietverträge. Was fehlt, besorgen wir gemeinsam.
Brauche ich für den Verkauf an Sie einen Energieausweis?
Beim Verkauf muss ein Energieausweis vorgelegt werden, außer bei Baudenkmälern und kleinen Gebäuden. Fehlt er, kümmern wir uns darum: Über unsere Seite energieausweis-in-pforzheim.de wird er vor Ort aufgenommen.
In welcher Region kaufen Sie?
In Pforzheim mit allen Stadtteilen, in allen 28 Gemeinden des Enzkreises und in der Region zwischen Stuttgart und Karlsruhe, etwa in Vaihingen an der Enz, Bretten, Calw, Leonberg und Ettlingen. Liegt Ihre Immobilie etwas außerhalb, fragen Sie trotzdem.
Muss ich auf den Verkaufserlös Steuern zahlen?
Für selbst bewohnte Immobilien in der Regel nicht. Wer eine vermietete Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft, muss den Gewinn meist versteuern (§ 23 EStG). Bei Erbschaft zählt der Kaufzeitpunkt des Erblassers. Klären Sie das im Einzelfall mit Ihrem Steuerberater.
Was ist mit Wohnrecht, Nießbrauch oder Grundschulden im Grundbuch?
Das lässt sich lösen. Grundschulden werden aus dem Kaufpreis abgelöst. Bei Wohnrecht oder Nießbrauch klären wir mit den Berechtigten, ob das Recht bestehen bleibt oder gelöscht wird, und rechnen das im Preis ein.
Stand 26.09.2026. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.