So läuft der Verkauf einer geerbten Immobilie
Als Nachweis genügt ein Erbschein vom Nachlassgericht oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Sie müssen nicht vorher im Grundbuch stehen, der Notar regelt das mit dem Kaufvertrag. Stellen Sie den Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, ist er gebührenfrei.
In einer Erbengemeinschaft verfügen alle Erben gemeinsam über die Immobilie. Jeder unterschreibt den Kaufvertrag, auf Wunsch auch getrennt bei verschiedenen Notaren oder mit Vollmacht.
Wenn sich nicht alle einig sind
Streit entsteht selten über das Haus, meist über den Wert. Ein nachvollziehbares Angebot, das allen Erben gleich vorliegt, beendet viele Diskussionen. Wir sprechen mit jedem Erben, auch telefonisch, und erklären unsere Rechnung.
Ohne Einigung bleibt am Ende oft nur die Teilungsversteigerung. Sie dauert lange und bringt oft weniger. Der gemeinsame Verkauf ist meist der bessere Weg.
Stand 26.09.2026. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.