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iMMo75 seit 2002 · Wir kaufen Immobilien in Pforzheim, im Enzkreis und zwischen Stuttgart und Karlsruhe

ImmobilienankaufPforzheim & Enzkreis

Erbschaft und Erbengemeinschaft

Geerbte Immobilie verkaufen

Ein fester Preis bringt Erbengemeinschaften oft schneller zusammen.

Ein geerbtes Haus oder eine geerbte Wohnung kauft iMMo75 direkt, auch von Erbengemeinschaften, deren Mitglieder weit entfernt wohnen. Sie brauchen einen Erbschein oder ein notarielles Testament, alle Erben unterschreiben. Räumen müssen Sie nicht. Der Kaufpreis wird so aufgeteilt, wie die Erben es festlegen.

  • DiskretKein Portal, kein Schild, keine fremden Besucher
  • SchnellKurzfristige Besichtigung und Entscheidung
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  • Keine ProvisionWir kaufen selbst, Sie zahlen keinen Makler

Unverbindlich. Ein Ankauf erfolgt nach Besichtigung und Prüfung im Einzelfall.

So läuft der Verkauf einer geerbten Immobilie

Als Nachweis genügt ein Erbschein vom Nachlassgericht oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Sie müssen nicht vorher im Grundbuch stehen, der Notar regelt das mit dem Kaufvertrag. Stellen Sie den Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, ist er gebührenfrei.

In einer Erbengemeinschaft verfügen alle Erben gemeinsam über die Immobilie. Jeder unterschreibt den Kaufvertrag, auf Wunsch auch getrennt bei verschiedenen Notaren oder mit Vollmacht.

Wenn sich nicht alle einig sind

Streit entsteht selten über das Haus, meist über den Wert. Ein nachvollziehbares Angebot, das allen Erben gleich vorliegt, beendet viele Diskussionen. Wir sprechen mit jedem Erben, auch telefonisch, und erklären unsere Rechnung.

Ohne Einigung bleibt am Ende oft nur die Teilungsversteigerung. Sie dauert lange und bringt oft weniger. Der gemeinsame Verkauf ist meist der bessere Weg.

Stand 26.09.2026. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Kann ich eine geerbte Immobilie verkaufen, bevor ich im Grundbuch stehe?

Ja. Mit einem Erbschein oder einem notariellen Testament samt Eröffnungsprotokoll können Sie verkaufen. In einer Erbengemeinschaft müssen alle Erben zustimmen und unterschreiben. Die Berichtigung des Grundbuchs ist gebührenfrei, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt wird.

Was tun, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einig ist?

Wir sprechen mit allen Erben, auch wenn sie weit weg wohnen, und legen ein Angebot vor, das alle gleich verstehen. Ein fester Preis ohne lange Vermarktung schafft oft die Einigung. Gelingt sie nicht, droht die Teilungsversteigerung, die oft weniger bringt und länger dauert.

Muss ich die Immobilie vorher räumen?

Nein. Möbel, Hausrat und Müll dürfen bleiben. Was Sie behalten möchten, nehmen Sie mit, den Rest übernehmen wir nach Absprache. Das gilt auch für stark vermüllte Wohnungen.

Muss ich auf den Verkaufserlös Steuern zahlen?

Für selbst bewohnte Immobilien in der Regel nicht. Wer eine vermietete Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft, muss den Gewinn meist versteuern (§ 23 EStG). Bei Erbschaft zählt der Kaufzeitpunkt des Erblassers. Klären Sie das im Einzelfall mit Ihrem Steuerberater.

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Beschreiben Sie kurz Ihre Immobilie und Ihre Situation. Alles, was Sie uns schreiben, bleibt zwischen Ihnen und uns.

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