So funktioniert die Leibrente
Sie verkaufen Ihr Haus oder Ihre Wohnung an iMMo75 und werden nicht mehr Eigentümer, behalten aber ein lebenslanges Wohnrecht. Den Kaufpreis erhalten Sie nicht auf einmal, sondern ganz oder teilweise als monatliche Rente, die bis zu Ihrem Tod gezahlt wird. Bei Ehepaaren läuft die Rente auf Wunsch weiter, bis beide verstorben sind.
Die Höhe hängt vom Wert der Immobilie, vom Wert des Wohnrechts, von Ihrem Alter und davon ab, ob ein Teil als Einmalzahlung fließt. Grundlage für die Lebenserwartung sind die amtlichen Sterbetafeln. Wir rechnen Ihnen die Varianten offen vor, auch im Vergleich zum Verkauf mit Wohnrecht und Einmalzahlung oder mit Mietvertrag.
Wie Rente und Wohnrecht abgesichert werden
Leibrente und Wohnrecht werden im notariellen Kaufvertrag vereinbart und im Grundbuch eingetragen, die Rente als Reallast. Beide gehen späteren Belastungen vor und bleiben auch bestehen, wenn das Haus weiterverkauft wird. Für den Fall, dass die Rente nicht gezahlt wird, lässt sich ein Anspruch auf Rückübertragung vereinbaren und im Grundbuch sichern.
Den Vertragsentwurf erhalten Sie vorher vom Notar und können ihn in Ruhe prüfen, gern auch mit einem Anwalt Ihres Vertrauens oder mit Ihren Kindern.
Wer zahlt was, solange Sie wohnen
Ob Sie die laufenden Nebenkosten tragen und wer große Reparaturen wie Dach oder Heizung übernimmt, steht im Vertrag. Bei uns wird das vorher klar besprochen. Auch was gilt, wenn Sie später in ein Pflegeheim ziehen, regeln wir im Vertrag: zum Beispiel, ob die Wohnung dann vermietet werden darf und wem die Miete zusteht.
Leibrente, Teilverkauf oder Umkehrhypothek
Bei der Leibrente verkaufen Sie das ganze Haus und zahlen für das Wohnen keine Miete. Beim Teilverkauf verkaufen Sie nur einen Anteil und zahlen für dessen Nutzung meist ein monatliches Entgelt. Bei einer Umkehrhypothek bleiben Sie Eigentümer, nehmen aber einen Kredit auf, der später aus dem Haus zurückgezahlt wird. Welcher Weg zu Ihnen passt, hängt von Ihrem Ziel ab: monatliches Einkommen, ein größerer Betrag jetzt oder das Haus für die Erben.
Steuer, Erbe und Sozialleistungen
Bei einer Leibrente aus einem Hausverkauf wird in der Regel nur ein Teil der Zahlungen, der Ertragsanteil, als Einkommen versteuert (§ 22 EStG). Weil das Haus nicht mehr in den Nachlass fällt, sollten Sie mit Ihren Kindern früh darüber sprechen. Beziehen Sie Sozialleistungen, kann die Rente angerechnet werden. Zu diesen Fragen beraten Steuerberater, Anwalt oder Rentenberatung, wir sind Käufer und beraten dazu nicht.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.