Neutral zwischen den Partnern
Wir sind Käufer, nicht Partei. Jeder bekommt dieselben Informationen und dasselbe Angebot schriftlich. Auf Wunsch sprechen wir auch mit den Anwälten beider Seiten.
Laufende Kredite werden aus dem Kaufpreis abgelöst, der Rest wird so aufgeteilt, wie Sie es vereinbaren. Wohnt einer von Ihnen noch im Haus, legen wir den Auszugstermin mit ihm gemeinsam fest.
Warum eine Teilungsversteigerung selten hilft
Kann sich ein Paar nicht einigen, darf jeder Miteigentümer die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Das Verfahren dauert oft ein Jahr und länger, kostet Gebühren, und in der Versteigerung wird selten der Wert erzielt, den ein freier Verkauf bringt.
Stand 26.09.2026. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.