Ablauf
So läuft der Ankauf
Fünf Schritte, ein Ansprechpartner, keine Überraschungen.
Der Ankauf läuft in fünf Schritten: Sie rufen an oder schreiben uns, wir besichtigen kurzfristig, Sie bekommen ein offen gerechnetes Kaufpreisangebot, der Notar beurkundet den Kaufvertrag, und der Kaufpreis wird ausgezahlt, sobald der Notar die Fälligkeit mitteilt. Eine Anzahlung vorab ist nach Absprache möglich.
- Erstes GesprächAm Telefon oder per Formular. Sie erzählen, worum es geht, wir fragen nach dem Nötigsten. Vertraulich und unverbindlich.
- BesichtigungKurzfristig und zu Ihrer Zeit. Nur Jens Stumpp, keine Interessenten, kein Fotograf. Ist die Immobilie weit weg von Ihnen, genügt ein Schlüssel.
- KaufpreisangebotWir entscheiden schnell und erklären, wie wir rechnen. Sie haben Zeit, darüber nachzudenken und es mit Familie oder Anwalt zu besprechen.
- NotarterminDer Notar schickt Ihnen den Vertragsentwurf vorab. Termin nach Ihrem Kalender, auf Wunsch getrennte Termine für mehrere Verkäufer.
- AuszahlungSobald der Notar die Fälligkeit mitteilt, meist wenige Wochen nach dem Termin. Eine Anzahlung vorab ist nach Absprache möglich.
Sicher durch den Notar
Ein Grundstückskauf wird in Deutschland immer notariell beurkundet (§ 311b BGB). Der Notar ist neutral, liest den Vertrag vor, erklärt ihn und sorgt dafür, dass Geld und Eigentum Zug um Zug wechseln. Erst wenn im Grundbuch eine Vormerkung für den Käufer steht und die Löschungsunterlagen der Banken vorliegen, teilt er die Fälligkeit des Kaufpreises mit. Grundschulden werden aus dem Kaufpreis direkt abgelöst.
Anzahlung, wenn Sie früher Geld brauchen
Manchmal kann niemand auf den Fälligkeitstermin warten: Die Kaution für die neue Wohnung, der Heimplatz, eine drängende Forderung. Dann vereinbaren wir eine Anzahlung. Höhe und Zeitpunkt stehen im Kaufvertrag, die Anzahlung wird auf den Kaufpreis angerechnet.
Übergabe
Den Tag der Übergabe legen Sie fest. Sie nehmen mit, was Ihnen wichtig ist, alles andere darf bleiben. Zur Übergabe lesen wir gemeinsam die Zähler ab und übernehmen die Schlüssel. Bei vermieteten Immobilien informieren wir die Mieter zum Stichtag.
Kosten
Eine Maklerprovision fällt nicht an, weil wir selbst kaufen. Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbsteuer trägt beim Kauf üblicherweise der Käufer. Die Kosten für die Löschung Ihrer Grundschulden trägt üblicherweise der Verkäufer, sie sind gering und werden aus dem Kaufpreis bezahlt.
Häufige Fragen
Zum Ablauf
Wie schnell kann ich meine Immobilie an Sie verkaufen?
Nach Ihrem Anruf vereinbaren wir kurzfristig eine Besichtigung. Danach entscheiden wir schnell und nennen Ihnen einen konkreten Kaufpreis. Den Notartermin richten wir nach Ihnen. Das Tempo bestimmen vor allem Unterlagen wie Grundbuchauszug oder Erbschein und die Termine beim Notar.
Wann bekomme ich mein Geld?
Der Kaufpreis wird fällig, sobald der Notar die Fälligkeit mitteilt. Das ist der Fall, wenn die Vormerkung im Grundbuch steht und die nötigen Erklärungen vorliegen, meist wenige Wochen nach dem Notartermin. Brauchen Sie früher Geld, vereinbaren wir eine Anzahlung.
Ist eine Anzahlung möglich?
Ja. Wenn Sie schnell Geld brauchen, etwa für einen Umzug, einen Heimplatz oder offene Rechnungen, vereinbaren wir eine Anzahlung auf den Kaufpreis. Höhe und Zeitpunkt halten wir schriftlich fest, der Notar regelt die Absicherung im Kaufvertrag und rechnet die Anzahlung auf den Kaufpreis an.
Ist das Angebot für mich verbindlich?
Nein. Besichtigung und Angebot verpflichten Sie zu nichts. Verbindlich wird der Verkauf erst mit dem notariellen Kaufvertrag, den beide Seiten unterschreiben. Den Vertragsentwurf erhalten Sie vorher vom Notar zum Prüfen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Für das erste Gespräch genügt, was Sie haben. Hilfreich sind Grundbuchauszug, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, bei Wohnungen Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlung, bei vermieteten Objekten die Mietverträge. Was fehlt, besorgen wir gemeinsam.
Brauche ich für den Verkauf an Sie einen Energieausweis?
Beim Verkauf muss ein Energieausweis vorgelegt werden, außer bei Baudenkmälern und kleinen Gebäuden. Fehlt er, kümmern wir uns darum: Über unsere Seite energieausweis-in-pforzheim.de wird er vor Ort aufgenommen.